Die Aufnahme eines Geschäftsbetriebs rund um Finanzdienstleistungen in Deutschland, dem Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes (KWG), in gewerbsmäßiger Weise oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb darstellt, darf erst nach Erteilung einer schriftlichen Erlaubnis (§ 32 Abs. 1 KWG) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgen.
Kontaktinformationen
Mobil: +49 176 60344374
Mail:
info@quantilient.com
Addresse: Lichtenbergstraße 28, 60433 Frankfurt am Main